Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab Februar 2018

Der Kunde versichert bei jeder Teilnahme stillschweigend, dass sein Hund an keiner bekannten übertragbaren
Erkrankung/Parasiten leidet. Chronische Erkrankungen oder sonstige körperliche Beschwerden sind beim ersten Treffen oder nach der Diagnostik bis zum nächsten Termin mitzuteilen.


Der Kunde versichert, dass der Hund, beim Erscheinen zum Training, einen aktuellen Impfschutz trägt. Teilnehmen
dürfen nur geimpfte Hunde. Der Hund wird regelmäßig dem Tierarzt vorgestellt und regelmäßig gegen Endo-
/Ektoparasiten behandelt. Der Impfpass wird bis zum ersten Training und nach Aufforderung dem Trainer vorgelegt.


Der teilnehmende Hund ist zu jeder Zeit haftpflichtversichert. Der Nachweis wird bis zum ersten Training dem
Hundetrainer vorgelegt. Der Hundehalter selbst, trägt (gem. § 833 BGB) die Haftung für alle durch seinen Hund, im
privaten und im Trainingsbetrieb entstandenen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ebenso trägt er selbst die
Haftung für anfallende Folgekosten. Die Befreiung vom Leinen und Maulkorbzwang und Fremdhaltereinschließung sind in der Haftpflichtversicherung oder dem behördlichen Gutachten geregelt. Der Hundehalter informiert den

Hundetrainer über vorhandene Auflagen, und setzt diese Auflagen eigenverantwortlich und zu jeder Zeit um.


Der Kunde wird aufgefordert, immer pünktlich zu erscheinen. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und
berechtigen nicht zu einer Minderung der Vergütung. Trainingsstunden können ohne Einhaltung einer Frist vom Trainer, mit Ansetzen eines Ersatztermines, wegen Witterungseinflüssen oder Erkrankung des Trainers, abgesagt werden. Generell findet Training bei jeder Witterung statt.


Anmeldungsfristen, Stornierungsfristen, anfallende Gebühren:


Geschlossene Kurse: Bei Anmeldung wird die Gebühr für den gesamten Kurs fällig. Alle angesetzten Termine sind
wahrzunehmen. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen mit Ende des Kurses. Anmeldungsfristen sind der
jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Guthaben-Karte – fortlaufende Kurse: Die Karte ist vor jedem Training vom Trainer entwertet. Die Trainingsgebühr
ist vor der ersten Kursstunde in voller Höhe, in bar zu begleichen. Anmeldung für die jeweilige Stunde ist bis 36 Stunden vor Termin möglich. Eine spätere Stornierung der angemeldeten Stunde ist nicht möglich. Die Stunde wird vom Trainer bei nicht Teilnahme (nach erfolgter Anmeldung) auf der Karte entwertet.
Offene Gruppen: Jede Stunde wird vor der Trainingseinheit in BAR beglichen. Anmeldung ist bis 72Std. vor Termin
möglich und ab Anmeldung verpflichtend. Bei späterer Stornierung wird der volle Stundenbetrag in Rechnung gestellt.
Seminare/Workshops: Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des vollständigen Betrages. Stornierung der Teilnahme ist ohne Unkostenbeitrag, bis 7 Werktage vor dem Termin möglich. Eine spätere Absage verpflichtet zur Entrichtung des vollständigen Betrages!
Einzelstunden: Eine Stornierung der Trainingsstunde muss mind. 24Std vor Termin erfolgen. Bei späterer Absage wird der volle Trainingsbetrag in Rechnung gestellt. Eine Trainingseinheit dauert (insofern nicht anders vereinbart) 60 Minuten.


Es wird von Seiten der Hundetrainer keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles übernommen. Dieses ist
abhängig von der Mitarbeit des Kunden und orientiert sich an den Möglichkeiten des Hundes. Um ein Verhalten zu
erlernen, benötigt der Hund stetiges, liebevolles und konsequentes Training! Die Hundeschule Funke Sandra und
Schmuttermair Magdalena GbR kann vom der Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der
Kursteilnehmer das Training erheblich stört, sich Anweisungen der Trainer massiv widersetzt oder sich am Training
nicht aktiv beteiligt. Der Kunde bringt zum Training die Trainingsutensilien selbst mit (Futterbelohnung, Spielzeug,
Leine, Halsband, Geschirr, Schleppleine, Trinkwasser, Ruhedecke). Der Halter erscheint zum Training mit einem
motivierten und gelösten Hund. Hinterlassenschaften des Hundes sind immer selbstständig vom Hundehalter zu
beseitigen.


Ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainer nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Während der Trainingseinheit darf nur mit Einwilligung der Hundetrainer gefilmt oder fotografiert werden. Entstandene Aufnahmen dürfen ohne schriftliche Genehmigung seitens der Hundeschule nicht veröffentlicht werden.